Brandschutzvorrichtungen:
Beleuchtung, Brandschutztüren, Rauchmelder, Feuerlöscher, usw.
Feuerschutzvorrichtungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Im Brandfall sind diese nicht nur Lebensretter, sondern auch der Unterschied zwischen einem Schaden und einem Totalschaden. Sie verhindern oder verzögern die Ausbreitung von Flammen und Rauch. Vorausgesetzt, die Anlagen sind funktionstüchtig unter den möglichen extremsten Belastungen. Die Musterbauordnung (MBO), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §53), sowie die Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO §17), ebenso wie die DIN 14677 und das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) geben im Rahmen der UVV-Vorschriften vor, dass Brandschutzvorrichtungen, wie z.B. Brandschutztüren und sonstige Feuerabschlüsse in regelmäßigen Abständen professionell gewartet werden müssen.
BAWÜ -Facility führt alle erforderlichen Prüfungen, sowie Wartungen für Sie durch und stellt die Funktionalität der Brandschutzvorrichtungen sicher. Unsere Mitarbeiter und Partner sind langjährig erfahrene Profis und permanent auf dem neusten Stand.
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